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Praxisanleitung in der Generalistik
Nicht nur den Auszubildenden kommt eine besondere Stellung in unserem Ausbildungsverbund zu Gute, auch Sie als Praxisanleiter*in und Pflegefachkraft können davon profitieren.
Mit Einführung der generalistischen Pflegeausbildung ist ein großer Fokus auf die praktische Ausbildung gerichtet worden. Um eine qualitativ hochwertige Ausbildung zu gewährleisten, sind im Pflegeberufegesetz praktische Anleitungen der Auszubildenden im Umfang von zehn Prozent im Rahmen der Praxiseinsätze vorgeschrieben worden (§ 6 Abs. 3 PflBG). Diese Praxisanleitungen dürfen nur von Pflegepersonen durchgeführt werden, die die Qualifikation zur Praxisanleitung haben. Dies bedeutet, dass die Auszubildenden durch die gezielte praktische Anleitung die geforderten Kompetenzen in ihren Praxiseinsatzorten erwerben.
Weitere Informationen erhalten Sie unter anderem von der Vereinigung der Pflegenden in Bayern
Vereinigung der Pflegenden in Bayern
Ihr Ausbildungsverbund Westmittelfranken
Werde Wegbegleiter für Kompetenz und Exzellenz in der Pflegeausbildung!