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Generalistische Pflegeausbildung
Die neue generalistische Pflegeausbildung ist eine dreijährige Fachkraftausbildung mit Unterricht an Pflegeschulen und praktischer Ausbildung bei verschiedenen Ausbildungseinrichtung aus den unterschiedlichen Pflegebereichen der stationären Akut- und Langzeitpflege sowie der ambulanten Akut- und Langzeitpflege.
Dabei erfolgt der überwiegende Teil der praktischen Ausbildung beim so genannten Träger der praktischen Ausbildung, mit dem der oder die Auszubildende den Ausbildungsvertrag schließt.
Im Rahmen der praktischen Ausbildung finden Einsätze in einer stationären Pflegeinrichtung, einem Krankenhaus, einem ambulanten Dienst und weiteren Bereichen statt. Die Pflegeausbildung schließt mit
einer staatlichen Abschlussprüfung ab.
Was ist neu?
Aus drei mach eins
Mit dem Gesetz zur Reform der Pflegeberufe wurde der Grundstein für eine zukunftsfähige und qualitativ hochwertige Pflegeausbildung zur/-m Pflegefachfrau/ -mann gelegt.
Seit dem 01.01.2020 erfolgt die Ausbildung auf Grundlage des neuen Pflegeberufegesetzes.
Die neue generalistische Ausbildung verbindet seitdem 3 Berufszweige miteinander:
- Gesundheits- und Krankenpflege
- Altenpflege und
- Gesundheits- und Kinderkrankenpflege.
Dies bedeutet, dass in der Ausbildung zu jedem dieser Berufszweige Kenntnisse erlangt werden. Dadurch wird eine hochwertige Ausbildung erzielt. In den ersten 2 Ausbildungsdritteln erlangen alle Auszubildende das gleiche Fachwissen. Die Ausbildung endet mit dem Berufsabschluss „Pflegefachfrau/Pflegefachmann“.
Nach erfolgreichem Abschluss können sie damit in allen Versorgungsbereichen der Pflege arbeiten. Der Berufsabschluss „Pflegefachfrau/Pflegefachmann“ ist EU-weit anerkannt.
Profession -Vorbehaltene Tätigkeiten
Das Pflegeberufegesetz definiert erstmals für Pflegefachpersonen vorbehaltene Tätigkeiten – Aufgaben, die ausschließlich durch Pflegefachpersonen erbracht werden dürfen. Angehörige anderer Heilberufe sind von diesem Aufgabenspektrum ausgeschlossen – auch Ärztinnen und Ärzte bzw. Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker.
Vorbehaltenen Tätigkeiten sind:
- Die Erhebung und Festlegung des individuellen Pflegebedarfs
- Die Organisation, Gestaltung und Steuerung des Pflegeprozesses und
- Die Analyse, Evaluation, Sicherung und Entwicklung der Qualität der Pflege.
Besonderer Abschluss
Auszubildende, die im dritten Jahr den Schwerpunkt ihrer Ausbildung auf die Pflege älterer Menschen gelegt haben, erhalten vor Beginn des letzten Ausbildungsdrittels ein Wahlrecht. Sie können statt der begonnenen generalistischen Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann im dritten Jahr den „Besonderen Abschluss“ als Altenpflegerin oder Altenpfleger wählen.
Eine entsprechende Regelung gilt für die Pädiatrie und damit zum „Besonderen Abschluss“ des „Gesundheits- und Kinderkrankenpflegers“ beziehungsweise der „Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin“.
Quelle: https://www.stmgp.bayern.de/meine-themen/fuer-fach-und-pflegekraefte/generalistische-pflegeausbildung/
Nähere Informationen oder eine individuelle Beratung erhalten Sie von Ihrer Pflegeschule.

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